Also,
nicht immer alles von hinten erklären bzw. bewerten, sondern auch mal richtig "bauhistorisch" (haha) einordnen:
1) In den 1990er Jahren (Baujahr) gab es keine BayTB und schon gleich keine "harmonsierten Produktspezifikationen".
2) Rein technisch: Der HBCD-Wert ist ein Konzentrationsmaß für Hexabromcyclododecan. Und das war -na wer hätte es gedacht- ein durchaus probates Flammschutzmittel für Polystyrol. Abfallrechtlich zwar kritisch, aber man muss das nicht schon deswegen aus einem Gebäude entfernen.
3) Roland hat richtigerweise bereits die Anforderung an die Dämmung genannt: Heute (und auch zur Bauzeit) musste die Dämmung "schwerentflammbar" sein.
4) Wie brennt Polystyrol, das nicht im Bauwesen verwendet wird? Wie die Sau...
5) Warum ist das Polystyrol in Franzls Garage HBCD-haltig? Genau, weil das ein Flammhemmer ist. Und warum hat man den damals in die Suppe gekippt? Naja, damit man eine bestimmte Baustoffklasse erreichen konnte.
6) Ergo: Die Tatsache, dass ein Flammhemmer vorhanden ist, ist ein deutliches Indiz, dass die Dämmung eine Baustoffklasse erreichen kann. Üblicherweise würde mir das schon ausreichen, um -heute- die Entscheidung zu treffen, die Dämmung in einer Mittelgarage zu belassen.
7) Wer ganz sicher gehen will kann das ja nach DIN 4102-1: 1981-05 prüfen lassen. Das ist in etwa der Normstand, der zur Bauzeit galt (Vorgängernorm zu DIN 4102-1:1998-05 (die heute noch gilt)).
Gruß
Werner Müller
...der nicht alles gleich rausreißt, was komisch aussieht