Hallo liebe Freunde des Brandschutzes,
ich habe ein ehem. Carport in Bayern, das der Bauherr jetzt als Heizraum für eine 100 bis 200 kW Hackschnitzelheizung nutzen will.
Nach §6 FeuV erfüllen wir vieles.
Bei (3) Wände und Decken geht es los:
Wände feuerbeständig und das Dach auch, wenn ich nicht genug Abstand zu den angrenzenden Gebäuden habe.
Gilt das auch, wenn ich ein freistehendes Gebäude mit mind. 5 m Abstand habe?
brandsichere Grüsse