Hallo zusammen!
Ich muss einmal das Schwarmwissen bemühen.
Gegeben ist eine Dachfläche in einem Industriebau deutlich > als 2.500 m². Im Bestand der Halle ist eine brennbare Dämmung und eine bituminöse Abdichtung vorhanden. Warum auch immer, das wurde so auch unter Anwendung der Industriebaurichtlinie genehmigt.
Nun soll das Dach saniert werden. Dazu wird auf den bestehenden Dachaufbau darüber noch eine brennbare Dämmung und eine brennbare Folieneindeckung aufgebracht. Insofern entspricht der Dachaufbau weder dem damaligen Brandschutzkonzept, noch der aktuell geltenden M-IndBauRL.
Der Brandschutzfachplaner plant nun einen 2m breiten Streifen im bestehenden und neuen Dach mit Mineralwolle auszuführen und die Folieneindeckung über den Streifen laufen zu lassen, sodass nach seiner Meinung zwei Bereiche < 2.500 m² entstehen.
Ich sehe hier aber keine Trennung. Die Dachfläche läuft ja weiterhin durch. Auch das Maß von 2m erscheint mir willkürlich. Die Erläuterung zur MIndBauRL sagt auch klar, dass eine schachbrettartige Unterteilung der Dachfläche i.d.R. nicht geeignet ist, die Anforderungen der MIndBauRL zu erfüllen.
Wie seht ihr das? Es geht hier nicht um das Formale (Anpassung an aktuelles Baurecht oder nicht, Bauantragspflicht oder nicht), sondern nur um die Einschätzung der vermeintlichen Kompensation.
Für mich ist diese insbesondere bei dem "doppelten" Dachaufbau und einer durchlaufenden Dachhaut weiterhin nur eine harte Bedachung.
Danke & Gruß