Hallo zusammen,
eine Bescheinigung Brandschutz III kann in der Gesamtschau zu jedem beliebigen Zeitpunkt ausgestellt werden. Es kommt immer auf das jeweilige Genehmigungsverfahren (einschließlich verfahrensfreier Baumaßnahmen, auch da muss man sich Abweichungen genehmigen oder bescheinigen lassen), den Baufortschrift und die Art der Abweichung an (bauordungsrechtlich oder bautechnisch). Insofern kann es keine Pflicht geben, zum Baubeginn bereits alle Abweichungen genehmigt zu haben, denn viele Abweichungen tauchen ja erst im Zuge der Bauausführung auf. Andererseits sollte man natürlich erst abweichend bauen, wenn die Bescheinigung hierfür vorliegt. Es sei denn, die Genehmigungsfähigkeit ist so offensichtlich, dass man den formalen Akt auch später nachholen kann.
Die Antwort ist also: Irgendwo dazwischen. Und wo steht's? Nirgendwo, denn es gibt keine Verfahrensregeln für isolierte Abweichungen.
Viele Grüße
Alexander Vonhof