Hallo Forum,
habe mal in eurem Archiv gestöbert. Dabei war auch eine Anfrage von mir aus dem Jahre 2006 dabei. Wie die Zeit vergeht.....
Nur nochmal zum Verständnis: bei einem Doppelhaus, also zwei Doppelhaushälften, die an der Grenze zusammengebaut werden, muss eine Gebäudeabschlusswand (Gkl. 2) errichtet werden. Wie bewertet ihr die hölzernen Dachüberstände an der Traufe? Sowohl die sichtbare Schalung als auch die sichtbaren Sparrenenden? Müssen die noch extra verkleidet werden? Ist ja eine Standard-Bauweise.
Grüße, Franz Lang