Hallo Franz,
nun ja: Die Gebäudeklasse ist objektiv festzulegen und auch festlegbar. Da kann man nicht dran rütteln (kann man schon, bringt aber halt nix).
Aber es spricht nichts dagegen, von den von der Gebäudeklasse abhängigen (brandschutztechnischen) Anforderungen (Tragwerk, notwendiger Treppenraum usw.) abzuweichen. Eben genau mit der Begründung, dass es doch "eigentlich" nur sowas wie eine GK 3 ist.
Gruß
Werner Müller