Hallo Christiane,
ich habe gerade festgestellt, dass in NS die 10.000 l ja schon 2020 gegen 6.500 kg getauscht wurden. Interessant, dass mir im Netz nur die alte angezeigt wurde... aber egal.
Der nähere Grund, warum die Brennstofflagerung nicht im Heizraum stattfinden darf, ist der Explosionsschutz und die Möglichkeit, dass Kohlenmonoxid bei der Lagerung von Pallets entstehen kann. Ex-Schutz geht im Heizraum nicht, weil da ja immer Zündquellen vorhanden sind. Und den Heizraum soll man jederzeit betreten können, ohne sich gleich der Gefahr einer Vergiftung auszusetzen.
Dass zwischen den Räumen keine Trennwand mit nachgewiesener Feuerwiderstandsfähigkeit sein muss heißt nicht, dass da gar keine Wand sein darf. Es muss schon eine (wenn auch nicht weiter definierte) Trennwand hergestellt werden (das ergibt sich aus dem Juristendeutsch aus § 11 Abs. 2 Satz 4 FeuVO). Man verzichtet eigentlich nur darauf, Abschottungen zwischen den Räumen herzustellen, weil die so gut wie nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand zu realisieren sind.
Schöne Grüße
Alexander Vonhof