Hallo Zusammen,
in einem Gebäude, welches wir gerade prüfen, ist eine FH-Drahtverglasung (schräg) in eine Stahlonstruktion mit Brandschutzanstrich (Dämschichtbildende Brtandschutzbeschbeschichtung "UNITHERM") eingebaut worden. Uns liegt die damalige Zulassung (Z-19.11-72).
Hinsichtlich der Instandhaltung gibt es nur einen allgemeinen Hinweis, dass der Deckanstrich stets in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden muss. Es gibt keinen Hinweis auf eine evtl. Lebensdauer oder Zeitraum, nach welchem der Anstrich erneuert werden muss.
Bei anderen Anstrichen kenne ich eine Angabe von 10 Jahren, bei anderen 25 Jahre.
Gibt es hierzu außerhalb der Zulassungen Vorgaben zur Lebensdauer eines Anstrichs?
Bedeutet es, dass der hier verwendete Anstrich keine Erneuerung braucht (auch nach nunmehr 40 Jahren nicht), sofern der Deckanstrich in Ordnung ist?
Danke schon mal im Voraus.
Gruß
Wolfgang Cordier