Hallo V.Halb,
also das Ganze ist ein bisschen komplizierter. Die Anforderung, dass Trennwände erforderlich werden, um einzelne (!) Räume bzw. jeden einzelnen Raum mit Explosions- und erhöhter Brandgefahr abzutrennen, beruht im wesentlichen darauf, dass bei Einhaltung dieser Anforderung kein eigener Sonderbautatbestand ausgelöst wird (in welchem Bundesland sind wir eigentlich?). Handelt es sich bei Teilen Ihres Gebäudes aber um einen solchen Sonderbau, weil tatsächlich eine "bauliche Anlage, deren Nutzung durch Umgang mit oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr" vorhanden ist, wird eine Einzelfallbetrachtung erforderlich, aus der dann hervorgehen kann, dass diese Räume einzeln abgetrennt werden müssen, es ist aber auch jede andere Lösung möglich (wie bestimmte Raumverbünde).
Da wir Ihr Bauvorhaben nicht kennen und die Angaben für eine Einschätzung nicht ausreichen, wird sich hier keine belastbare Aussage finden, auf der Sie aufbauen können. Es kann sein, dass die Anforderung angemessen ist oder auch nicht.
Daneben stellt sich mir aber dennoch die Frage, warum jetzt ausgerechnet Ihre Labore solche mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr sein sollen, dass der ganze Raum davon betroffen ist. Das gibt es nur sehr selten. Meistens sind ja nur einzelne kleine Teilflächen betroffen, wie die Absaugbereiche im Labor. Deswegen liegt aber kein Raum mit erhöhter Brandgefahr vor. Das ist wie mit einer Acetylengasflasche im Gewerbebetrieb. Nur weil in einer Schweißerei mit Gasflamme geschweißt wird, ist die Schweißerei kein Raum mit Ex- oder Brandgefahr. Im Labor ist das nicht anders. Bei Ihnen müssen also schon außergewöhnliche Umstände vorliegen. Wie sehen die aus?
Gruß
Alexander Vonhof