Bundesland: Bayern Autor: Norbert Hallo,
ich bin ein Hausbesitzer, und möchte einen ehemaligen Laden zu einer Gaststätte ( ca. 50 - 60 Personen ) umwandeln.
Vom Bauamt gibt es keine bedenken.
Mein Architekt meinte kürzlich das ich für eine Entrauchung der Gaststätte sorgen müsste und man diese nur über das Dach machen darf.
Meine Frage nun -- stimmt das; oder kann man wie ich geplant hatte einen Rauchabzug auch in einen Innenhof des Hauses leiten, den dort ist auch die ganze Lüftung.
Danke schon mal in vorraus
Norbert