Liebe Fachleute des Bauordnungsrechts und der Brandschutzplanung,
ich habe eine Auslegungsfrage zu § 13 Abs. 1 GaV und § 13 Abs. 2 GaV.
Fallbeispiel:
An eine Mittelgarage sind 2 Doppelhaushäuften (Einfamilienhäuser) angeschlossen und ein Mehrfamilienhaus der Gebäudeklasse 3. Die Rettungswege der Tiefgarage führen über den Treppenraum des Mehrfamilienhauses und die Rampe. Zur Diskussion steht, ob der Zugang von den Doppelhäusern in die Tiefgarage über eine Schleuse erfolgen muss oder ob eine Tür gemäß § 13 Abs. 2 GaV angesagt ist.
Gemäß § 13 Abs. 1 GaV müssen Flure und notwendige Treppenräume, die nicht nur der Benutzung der Garage dienen, mit geschlossenen Mittelgaragen über Schleusen verbunden sein. Für mich bedeutet diese Formulierung eindeutig, dass der angeschlossene Flur oder notwendige Treppenraum der Benutzung der Garage dienen muss. Da der anschließende Kellerflur des Einfamilienhauses privat ist und nicht Fluchtweg der Tiefgarage ist, trifft § 13 Abs. 1 im Fallbeispiel nicht zu.
§ 13 Abs. 2 GaV führt weiter aus, dass Mittelgaragen mit anderen Gebäuden und mit nicht zur Garage gehörenden Räumen mit feuerhemmenden und rauchdichten Abschlüssen verbunden sein dürfen.
Der Kellerflur einer angrenzenden Doppelhaushälfte (mit ausschließlich privatem Zugang) ist ein nicht zur Garage gehörender Raum. Folgerichtig ist aus meiner Sicht § 13 Abs. 2 GaV zutreffend und eine Schleuse ist nicht notwendig.
Diese Auslegung der GaV vertrete ich seit mehr als 10 Jahren so.
Nach allgemeiner Auffassung der mir bekannten Fachwelt dient eine Schleuse dazu, dass im Fluchtfall aus der Garage weiterführende Bereiche nicht verraucht werden und dass sich Einsatzkräfte im Einsatzfall bei einer verrauchten Tiefgarage in einen sicheren Bereich zurückziehen können. Für beide Fälle ist eine Schleuse als „Rauchpuffer“ sinnvoll.
In unserem Fall wird der Kellerbereich der Doppelhaushälften nicht als Flucht- und Rettungsweg genutzt.
Ich wäre sehr dankbar für Hinweise, wie der angesprochene Abschnitt der Garagenverordnung für den beschriebenen Fall deutschlandweit ausgelegt wird.
Vielen Dank im Voraus für Erfahrungsberichte.
Herzliche Grüße aus Wiesbaden!
Nadja Ludwig