Hallo liebe Forengemeinde,
ich brauche einmal euren Rat. Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung durch die untere Bauaufsicht wurde in einem Versammlungsraum einer Versammlungsstätte nach SBauVO NRW brennbare Dekorbekleidungen in Klinkeroptik aus Polyurethan festgestellt. Die Installation verläuft im Raum rundherum inklusive Bühne und Empore mit einer Breite > 3 m. Nach § 5 (2) und (5) SBauVO NRW müssen Bekleidungen ja schwerentflammbar (B1) sein und dürfen nicht brennend abtropfen. Die Platten selbst besitzen aber nur ein ausländisches Prüfzeugnis, das selbst nur D nach EN 13501 bescheinigt.
Nun versucht der Betreiber, um einer Nutzungsuntersagung zuvorzukommen, die Platten mit dem Mittel "FLORIMP K - VERDE" auf B1 zu ertüchtigen. Lt. seiner Aussage gibt es ein abP für das Mittel. Ich habe aber da so meine Zweifel, ob die Anwendung generell zulässig ist, da die mir vorliegenden Produktdatenblätter eher eine Anwendungen bei Stoffen aus Natur- oder Kunststoffasern nahelegen.
Daher meine Frage: Ist eurer Meinung nach eine Ertüchtigung zum einen generell möglich und zum anderen ob dieses Mittel zugelassen werden kann.
Danke im Voraus