Hallo zusammen,
ich habe aktuell ein Schulgebäude (ein Brandabschnitt) der Gebäudeklasse 3 mit einer Lüftungsanlage, welche im 1. OG steht. Eine Lüftungszentrale nach MLüAR ist nicht notwendig bzw. wird auch nicht ausgebildet. Das Lüftungsgerät steht somit in einem normalen Technikraum ohne Abschottung zu benachbarten Räumen. Die Außen- und Fortluftleitungen bzw. Stutzen sitzen in der Außenwand. Ein Abstand von 2,5 m zwischen den Stutzen sowie zu anderen Öffnungen wird eingehalten.
Muss ich im Bereich der Außenluftleitung bzw. im Verlauf derer eine Rauchschutzklappe vorsehen? Gemäß Pkt. 5.1.3 der MLüAR sind eben diese für "Zuluftanlagen" vorzusehen. Die Frage kam von Lüftungsplaner, der das angeblich noch nie gemacht hat.