Guten Tag in die Runde,
ein Kunde von uns betreibt Feststellanlagen (Dorma) nur mit den Brandmeldern der BMA. Die Anlagen haben keine eigenen Brandmelder. Unser Techniker sagt, dass das nicht zulässig ist, Feststellanlagen müssen immer einen autarken Melder haben und unabhängig von der BMA auslösen. Wenn ich die DIN 14637 anschaue, finde ich für mich widersprüchliche Angaben. Zum einen hier:
5.4.3 Auslösevorrichtungen in Brandmeldeanlagen (Mehr-Linien-Systeme)
Ist in einem Gebäude eine BMA installiert, so dürfen unter den folgenden Bedingungen einige Komponenten dieser Anlage eingesetzt werden, um die Funktion der Auslösevorrichtung von Feststellanlagen nach dieser
Norm zu erfüllen:
a) Die BMA muss den zutreffenden Teilen der EN 54 entsprechen;
b) In mikroprozessorgesteuerten Brandmeldeanlagen muss ein Ausfall eines Prozessors wie eine Störung behandelt werden;
c) Die Feststellvorrichtungen müssen von der Schaltzentrale der BMA aus handgesteuert werden können (Drucktaster, Schalter).
Okay, also die BMA darf eine FSA auslösen, wenn diese gezielt ausgewählt werden kann, nach dem Motto "ich drücke bei der Zentrale auf einen Knopf, der nur diese eine FSA auslöst" - richtig?
Dann lese ich:
6.1.2 Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage darf kein Feueralarmsignal für das Gebäude verursachen.
Eine lokale Anzeige (optisch und/oder akustisch) ist gestattet.
ANMERKUNG Brandmelder einer BMA, die Signale an die Brandmelderzentrale dieser BMA senden (siehe Bild A.4 und Bild A.5), um angeschlossene Feststellvorrichtungen auszulösen, gelten nach dem Anwendungsbereich dieser Norm nicht als Komponenten von Feststellanlagen.
Okay, da eine Feststellanlage aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslöse- und Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung besteht, der Brandmelder der BMA aber nicht als Kompenent der FSA gilt, wäre ein Betrieb über den Brandmelder der BMA nicht zulässig - richtig?
Dann lese ich:
6.5 Zusätzliche Konstruktionsanforderungen an den Anschluss von Komponenten an Brandmeldeanlagen
Brandmelder, die nur zur Überwachung von Feuer-/Rauchschutztüren dienen, sind so in Meldergruppen zusammenzufassen, dass bei Alarm- oder Fehlfunktionssignalen an der Brandmelderzentrale eine Unterscheidung zwischen Brandmeldern der Feststellanlage und Brandmeldern der BMA des Gebäudes möglich ist.
Okay, also wenn ich einen extra Brandmelder der BMA habe, der nur für diese eine FSA zuständig ist, ist die FSA zulässig - richtig?
So verstehe ich dann auch FSA Typ 2, Definition: "FSA Typ 2: Feststellanlage, deren Auslösevorrichtung Bestandteil der Feststellanlage und außerdem Bestandteil einer Brandmeldeanlage (BMA) ist." Auf der Abbildung dazu in der DIN Bild A.2 sehe ich, dass sowohl Deckenmelder der BMA montiert sind (1a Zur BMA gehörender Brandmelder (Deckenmontage), als auch Deckenmelder der FSA (1b funktional zur FSA gehörender Brandmelder (Deckenmontage).
Würde mich freuen, wenn Ihr mir dazu Input geben könntet, ob ich richtig liege, dass die FSAs zwar über die BMA ausgelöst werden dürfen, aber dann nicht ein Melder für mehrere FSAs gelten darf, sondern jede FSA ihren eigenen Melder innerhalb der BMA haben muss.