Hallo
Danke für die schnelle Antwort! Für die Wand an der Grenze habe ich Ähnliches vermutet, allerdings bin ich was die Seitenwand betrifft etwas verunsichert. Ich habe mir die Bauordnung im Bild angesehen, die dort gezeigten Grafiken stellen die Brandwand in blau dar, sobald das Gebäude näher als 2,5 m an der Grenze steht, wird die blaue Linie um die Außenecke des Gebäudes geführt und zwar um die Differenz zu 2,5 m. Also im hier beschrieben Fall um 2,5 m. Bei einem Grenzabstand von 1,25m um weitere 1,25m.
Für die Seitenwand ist eine hinterlüftete Holzfassade mit Öffnungen, weniger als 2,5m Abstand zur Brandwand, geplant.
Inwiefern wirkt sich die Baulast aus da hier die Grundlage dafür geschaffen wird, dass der Nachbar direkt anbauen dürfte/müsste?
Beste Grüße