Hallo Herr Müller,
1. Flure in nicht Wohnbauten sind notwendige Flure, die zu den
Aufenthaltsräumen durch F30 Wände abgetrennt sind.
2. In einer Nutzungseinheit (z.B. ein Mietbereich ) können Räume mit
erhöhter Brandgefahr untergebracht sein.
Ein Labor stellt meistens einen Raum mit erhöhter Brandgefahr dar.
( abgesehen von Labore, die in Arztpraxen üblich sind )
Diese Räume sind wiederum oftmals durch F90 Wände von anderen Räumen
getrennt.( Liegt am Raum und der Nutzung )
3. Unterschiedliche Nutzungseinheiten sind z.B. zwei verschiedene
Arztpraxen - Augenarzt und Allgemeinmediziener.
Die trennenden Wände zwischen diesen Einheiten müssen F90 sein.
Eine Erleichterung gibt es für das letzte Geschoss/Dachgeschoss.
4. Decken sind in den meisten Fällen auch trennende baukörper zwischen
Nutzungseinheiten. - zumeist F90
5. Die Schotts sind entsprechend den Anfordeurngen an die Bauteile
(Decken - Wände)zu erstellen. - Hier ist allerdings die LAR zu
berücksichtigen.
Es lohnt sich in Ihrem Fall auf jeden Fall einen Fachmann zu rate zu ziehen, da Sie entweder zu wenig und falsche Schotts einbauen, oder diese ganz weglassen. Im letzteren Fall müssen Sie bedenken, das Sie als Fachunternehmer bei Personenschaden Ihr lebenlang haften.
Es reicht aus, wenn Sie einen Grundriss auf A4 per Fax, oder die CAD-Pläne per Mail versenden.
Die feinheiten zur Planung des Brandschutzes lassen sich nicht in ein paar Zeilen erläutern.
Bei einem Gebäude mittlerer Größe kostet das den Unternehmern, mit denen ich zu tun habe vieleicht zwei Tagessätze.
Doch meistens ist das eine sache von ein paar Stunden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Oudemaat
Ach noch was- Wanddurchbrüche zum Flur immer brandschutztechnisch verchließen !!!!!!!!!!
Schallschutz zwischen den Büro`s beachten !!!!!!
Wenns haarig wird - Oudemaat-Brandschutz@t-online.de