Herr Peters,
die Auslegung mit dem Semikolon ist meine Auslegung, auf die ich gekommen bin, als ich HBO-Ausgabe 1993 las. Möglicherweise hat man die Anforderung klarer gestellt, weil sie in der Praxis anders verstanden worden ist als vom Gesetzgeber gemeint. Das andere Argument ist, dass die Forderung nach einer feuerbeständigen Trennwand die irgendwo unter oder zwischen dachunterseitigen Brettern endet, ziemlich sinnfrei ist. Das gilt ja gerade auch für den Schallschutz, der genauso in der HBO gefordert war und ist.
Wenn Sie in Altbauten reihenweise Trennwände finden, die nicht bis unter die Dachhaut reichen, heißt das ja nicht, dass das richtig war. Wenn es technisch nicht richtig ist und war, kann es auch keine aaRdT sein. Ich denke, darauf steht auch kein Bestandsschutz.
Wenn wir Brandwände im Altbstand finden, sind die doch meistens über Dach geführt. Wenn nicht, dann wohl später verhunzt und nach dem Krieg nicht richtig wieder aufgebaut. Die BW war ja das wichtigste an einem Bau und etwas, was man auch zu frühen Zeiten mit Steinen und Mörtel schon machen konnte. Und weil die Wände früher sehr dick waren, hielten sie oft sogar ohne entsprechende Aussteifung durch Querwände, wie man auf Bildern von Kriegsschäden nach Bränden sehen kann.
Es ging bei Brandwänden eher nicht um die Bewohner zweier Häuser, sondern um die Erhaltung der gesamten Stadt.
MfG G.Karstens