"Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über
die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse".
Daher können wir hier keine pauschale Aussage treffen, ob es sich bei Ihnen um ein oberirdisches Geschoss oder ein Kellergeschoss handelt.
In folgenden Fällen kann auf eine Schottung verzichtet werden:
"a) für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2,
b) innerhalb von Wohnungen.,
c) innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als insgesamt 400 m2 in nicht mehr als zwei Geschossen".
Eine Reduzierung von auf F30 in F90 Bauteilen wäre mir für Ihren beschriebenen Fall nicht bekannt.
Ist es denn wirklich GK3 oder mit den zwei Wohneinheiten lediglich GK2?