Hallo Wolfgang,
mit "Malervlies" meinst Du wahrscheinlich eine "Vliestapete". Diese besteht entweder
- wie Papiertapeten aus Cellulosefasern (60-80%) und darüber hinaus aus Polyesterfasern (10-30%) oder
- gleich rein aus Glasfasern
Ziel ist es, die Beständigkeit zu erhöhen (was ja im Flur sinnvoll sein kann).
Tapeten etc. sind im baurechtlichen Sinne keine Bekleidung, sondern eine Beschichtung (dünne oberflächennahe Wandbehandlung, keine eigenständige bauliche Funktion).
Für "reine" Papiertapeten gilt DIN 4102-4, Abschnitt 4.1 (2): "Die [Baustoff-] Klassifizierung bleibt bei [...] genannten nichtbrennbaren Baustoffen auch dann erhalten, wenn sie oberflächlich mit Anstrichen auf Dispersions- oder Alkydharzbasis oder mit üblichen Papier-Wandbekleidungen (Tapeten) versehen sind, sofern die Dicke ≤ 0,5 mm ist."
Nun ist Dein "Malervlies" halt leider keine "übliche Papier-Wandbekleidung". Was also machen?
a) Großes Theater. Nachweis fordern. Brandversuch durchführen. Vlies abkratzen lassen und durch Glasfaser ersetzen lassen.
b) Nix. Was soll den da viel anderes passieren?
Ich tendiere zu b).
Gruß
Werner Müller