Hallo,
es geht um eine Grenzbebauung in der GK 3 in Baden-Württemberg.
Entlang der Grenze soll ein bestehendes und genehmigtes Doppelhaus um ein Zimmer erweitert werden. Die Wand auf der Grenze ist als Brandwand vorgesehen.
Welche Anforderungen gelten für die Wand, die an die Grenz-Brandwand anschließt und in einem Winkel von 90° zur Grenze steht?
Ich würde sagen "keine". Also keine Brandwand und Öffnungen sind zulässig.
Aus dem alten Kommentar zur LBOAVO (6. Auflage Kohlhammer, Wolfgang Stein) lese ich raus, dass Wände, die mit 90° und mehr zur Grenze stehen keine Anforderungen zu erfüllen brauchen.
Außerdem ergibt sich das ja auch aus der zulässigen Ausführung von Doppel- und Reihenhäusern.
Die inneren Wände zwischen den Einheiten sind Brandwände, aber die anschließenden Außenwände dürfen ja Fenster haben.
Sehe ich das richtig?
Grüße
Ute