Hallo zusammen,
ich betreue ein Betriebsgebäude eines städtischen Versorgungswerkes.
Folgende Situation:
Das Gebäude wurde 1975 nach LBauO genehmigt und befindet sich noch im ursprünglich genehmigten Zustand. Von dem Hallen Bereich befindet sich eine offene Treppe zu einer Empore. Die Empore wird ausschließlich als Lagerfläche genutzt (wurde so auch genehmigt). Das Gebäude wurde in Massivbauweise errichtet, der Boden der Empore ist ebenfalls massiv ausgeführt. Nun habe ich festgestellt, dass von der Empore die maximale Rettungsweglänge von 35m bis ins Freie nicht eingehalten werden kann. Die Rettungsweglänge im ungünstigsten Fall beträgt über 50m. Gemäß der urprünglichen Baugenehmigung sowie der Planausführungen wurde dieser Bereich, wie oben erwähnt, so genehmigt. Über die Rettungsweglänge gibt es in der Baugenehmigung keine Ausführungen.
Meine Frage wäre jetzt:
Gibt es für diese Überschreitung trotzdem Bestandsschutz, da es die Behörde so genehmigt hat obwohl es nicht der damaligen LBauO entspricht?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Grüße
Phoenix