Hallo Torsten,
der Nachweis der zulässigen Größe von Brandbekämpfungsabschnittsflächen bis 60.000 m² für Geschosse und Ebenen ist nach Abschnitt 7.4 IndBauRL zu führen (siehe hier die Formel: zul Abew > AG x FH1 x FA1 [Geschoss] + Summe (AEi x FHi x FAi) [Ebenen]).
Dabei darf die Summe der bewerteten Grundfläche der einzelnen Geschosse und Ebenen "Ai" den Wert "zul Abew" gemäß Tabelle 5 nicht überschreiten.
Hoffe es hilft etwas weiter.
Einen guten Rusch in Neue Jahr an alle!
MkG, R.Witzl