Hallo Jonas,
auch wenn es kleinlich klingen mag: Das, was Sie zitieren, ist eine Sammlung von Antworten, die das Ministerium auf konkrete Fragen gegeben hat und von allgemeinem Interesse sein könnten. Das sind keine Vollzugshinweise.
Die Aussage, dass 6 m Abstand für den Brandschutz (immer) ausreichend sind, ist ja richtig. Dennoch gibt es keine gesetzliche Vorgabe zu einem Abstand. Die Gebäude dürfen nur nicht angebaut sein, der Abstand kann theoretisch auch 0,001 m betragen (was bautechnisch allerdings schwierig sein dürfte). Wenn aber bestimmte Umstände entstehen, die im Einzelfall besondere Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit notwendig machen, dann sind diese dennoch zu ergreifen. Also zum Beispiel: im einem von zwei Gebäuden auf demselben Grundstück gibt es einen außenliegenden Treppenraum oder eine Außentreppe, der durch die Nähe des anderen Gebäudes gefährdet werden kann. Das geht dann so ohne weiteres nicht.
Wenn Sie also die Abweichung von den Abstandsflächen von der Bauaufsicht genehmigt bekommen, müssen Sie sich trotzdem den Brandschutz ansehen. Wenn man die 6 m aber einhält, braucht man den Brandschutz erst gar nicht betrachten (das sagt der letzte Satz in den FAQs aus).
Gruß
Alexander Vonhof