Ohne Rücksprache ist sicherlich nicht schön, eine Verpflichtung dazu gibt es aber nicht...
Gemäß Anhang 1 zur LBO gehören in Baden-Württemberg zu den Verfahrensfreien Vorhaben u. a. Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich.
Unabhängig davon sind natürlich auch bei Verfahrensfreien Vorhaben immer die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dazu gehören z. B. Festsetzungen in Bebauungsplänen, sowie in diesem Fall wohl auch brandschutzrechtliche und nachbarschützende Vorschriften.
Sofern Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des beschriebenen BV auf dem angrenzenden Grundstück haben, sollten Sie sich an die zuständige Baurechtsbehörde wenden.
Gruß
Hannnes