zu 1) Gastherme ist nicht nach der FeuVO zu beurteilen, da die "zu klein" ist. Darf deshalb überall hängen im Wohnhaus.
zu 2) PV-Batterie-Speicher haben normalerweise erst ab 20kWh Anforderungen an eine Raum. Sonst ist es egal. Kommt aber auf das Bundesland an. BaWü hat bspw. keine Anforderungen an Batteriespeicher für PV-Anlagen in der dortigen EltBauVO.
zu 3) Abtrennung zwischen Garage und Wohnhaus, kommt auf das Bundesland an, welche Anforderungen vorhanden. Wenn der Garagenkeller ein Lagerkeller ist, dann müsste der eigentlich im EG von der Garage abgetrennt werden und dürfte dann dem Wohnhaus her zugeschlagen werden. So die Sichtweise auf Grund der Beschreibung