Hallo,
in der Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr finde ich nichts dazu, ob eine Wendemöglichkeit am Ende der Feuerwehrzufahrt ausgebildet werden muss. Das Ende der Feuerwehrzufahrt stellt in meinem Fall die 7 m x 12 m große Bewegungsfläche dar. Ist es der Feuerwehr zuzumuten, nach dem Einsatz 70 m geradlinig im Rückwärtsgang bis zur Straße zurückzufahren?
Vielen Dank.
Gruß
Volker Halb