Guten Tag zusammen,
ich hatte kürzlich eine Diskussion mit einer Kitaleiterin, bei der es um folgendes Szenario ging:
Im Spielflur der Kita (also einem Flur, der auch als Rettungsweg dient) sollen schwer entflammbare Vorhänge nach DIN 4102-1 von Wand zu Wand aufgehängt werden, um verschiedene Spielbereiche optisch zu trennen. Es entstehen keine baulichen Räume jedoch eben gewisse mobile Abtrennungen (Vorhänge sind verschiebbar).
Die Vorhänge würden quer über den Flur laufen, die Flurbreite (ca. 1,20 m) aber nicht einschränken .
Ich habe eingewendet, dass das problematisch sein könnte, weil
-der Spielflur trotzdem ein Teil des Rettungswegs ist,
-die Sicht zu den gekennzeichneten Türen an beiden Enden beeinträchtigt werden könnte und
-im Brandfall die Vorhänge (auch wenn schwer entflammbar) zusätzliche Gefahren eine gewisse Orientierungslosigkeit schaffen könnten (z.B. das Laufen in solche Vorhänge / Stürzen / Verfangen ist ja potenziell möglich).
Als Gegenargument wurde benannt, dass:
-alle Räume Bypasstüren zu den Ausgängen haben, also immer ein Rettungsweg nutzbar bleibt,
-die Vorhänge nur als Dekoration im Sinne der LBO gelten würden,
- und eine Hausalarmanlage im Gebäude vorhanden ist.
- In anderen Spielfluren viel mehr Spielmaterial zu verzeichnen ist, das den Flur als Rettungsweg einschränkt (was ich auch schon selbst vernommen habe).
Daher meine Frage in diese Runde:
Sind solche Vorhänge im Spielflur Ihrer Meinung nach vertretbar, wenn sie schwer entflammbar sind und die Fluchtwege formal nicht blockieren (verschiebbar). Oder überwiegen hier die brandschutztechnischen Bedenken, weil die Sicht und Orientierung im Rettungsweg beeinträchtigt werden könnten?
Habe ich hier vielleicht überreagiert, oder ist meine Einschätzung berechtigt?
Gerne liefere ich weitere Informationen und bin gespannt auf jegliche Einwände!