Hallo Forum,
alle Stahlbauteile haben per se keine Feuerwiderstandsdauer.
Bei einem Bauvorhaben wird für die tragenden Bauteile die feuerhemmende Bauweise vorgeschrieben. Für eine Stahlstütze (Rund-Hohlprofil) wird kein Anstrich gewünscht. Auch keine Verkleidung. Bleibt nur noch die Variante mit einer Verfüllung mit Beton. Welche Randbedingungen muss man hier einhalten?
Würde ein Hohlprofil mit Innendurchmesser 150 mm wählen (laut DIN 4102 Teil 4 Tabelle 31). Muss man dann den Innenquerschnitt zusätzlich bewehren, so wie es sich für eine normale Stahlbetonstütze gehört, also mit Bügeleisen und Stützbewehrung?
Grüße, Franz Lang