Hallo Lisa,
DIN EN 1125 ist baurechtlich nicht eingeführt/ erforderlich und im Übrigen normativ nur "speziell für die Benutzung in Paniksituationen in Fluchtwegen" einzusetzen. In der Norm gibt es hierzu ein sehr lustiges Bildchen. Der Begriff "Paniksituation" ist in der Norm nicht näher definiert, sodass die Schlossindustrie hier gerne Hilfestellung leistet.
Faktisch sind DIN EN 179/1125 nur Prüfnormen für die entsprechenden Produkte. Es gab von ca. 20 Jahren eine heiße Diskussion, in der sich auch den ARGEBAU bemüßigt fühlte, hier die Industrie einzubremsen, siehe z.B. ansatzweise hier (leider ist das Anlageschreiben nicht dabei): https://www.behindertenbeauftragte-mod.de/fileadmin/PDF/Barrierefreies_Bauen/Brief_OBB_an_Bauaemter_PushBar.pdf. Entscheidend ist der Satz: "Bezüglich der Verwendung von diesen Produkten nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 möchten wir in diesem Zusammenhang noch grundsätzlich darauf hinweisen, das die Verwendung dieser Produkte bauordnungsrechtlich nicht verlangt ist."
Ob nun in einem Technikraum tatsächlich eine Panik auftreten kann, so dass der Nutzer den Drücker (aka Türgriff) nicht mehr bedienen kann: Ehrlich, das ist doch Quatsch.
Auch "Notausgangsverschlüsse" nach DIN EN 179 halte ich für einen "normalen" Technikraum für vollkommen überflüssig. Die Räume werden i.d.R. nur durch befugte Personen mit Schlüssel betreten. Einschließen wird sich da keiner, die Gefahr des "Eingeschlossenwerdens" setzt eine bewusste (bösartige) Handlung der einschließenden Person voraus.
Ich sehe DIN EN 179-Notausgangsverschlüsse i.d.R. für Räume nur dann vor, wenn diese über mehr als eine Tür verfügen. Denn hier kann es sein, dass der Raumnutzer durch die "andere" Tür flüchten will, als durch die, durch die er gekommen ist. Ansonsten gehören Notausgangsverschlüsse i.d.R. nur in Türen im Zuge von Rettungswegen.
Gruß
Werner Müller
...der zu Bedenken gibt, dass alles -auch DIN EN 1125-Pushbars- das Geld der Bauherrn kostet...
PS: Tatsächlich baurechtlich gefordert sind Notausgangsverschlüsse für elektrische Betriebsräume nach EltBauV.