Hallo Kolleginnen und Kollegen,
sind diese Räume als Räume mit erhöhter Brandgefahr oder Explosionsgefahr anzusehen? Das Gebäude wird mittels BMA überwacht und ist mit einer Sprinkleranlage ausgestattet.
brandsichere Grüße
Hallo 3franken, nach meiner Einschätzung handelt es sich nicht um Räume mit erhöhter Brandgefahr. Auch müssen Staplerladestationen nicht in eigenen Räumen untergebracht sein. Bezüglich Brandgefahr oder Ex-Schutz sind die Anforderungen der DGUV und hier das Regelwerk FBRCI-013: Explosionsschutz an Batterieladestationen zu beachten. Da steht alles drin, von Lüftung bis zu den einzuhaltenden Abständen. https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/rohstoffe-und-chemische-industrie/explosionsschutz/4469/fbrci-013-explosionsschutz-an-batterieladestationen
Freundliche Grüße
Danke Thorsten, ich habe inzwischen auch mit einem Fachmann für Arbeitssicherheit geredet, der mir berichtet hat, dass diese Ladepunkte auch in der Halle ohnen eigenen Raum erlaubt sind - mit gewissen Abständen!
auch die folgende VdS Info "Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge" kann zur Meinungsbildung durchaus hilfreich sein...
https://vds.de/fileadmin/Website_Content_Images/VdS_Publikationen/vds_2259_web.pdf
Gruß Hannes
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