Hallo liebe Kollegen, das Thema Aufzug lässt mich nicht los.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe in einem denkmalgeschützten Gebäude einen Aufzugsfahrschacht im Sinne der HBO. Demnach muss laut §42 HBO dieser Fahrschacht zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit mind. 0,1m² aufweisen und über Dach geführt werden. Aktuell habe ich einen Aufzugsmaschinenraum im DG. Der Stahlbetondeckel des Fahrschachts im Maschinenraum befindet ca. 80cm über OK Decke DG. Eine der Wände des Fahrschachts hat seitlich eine Öffnung von ca. 30x30cm und dient der Lüftung. Der Raum an sich ist zum Rest des Dachgeschosses hin abgeschottet und man erreicht Ihn über eine T30 RS Tür. Nach meiner Auffassung müsste ich jetzt den Bereich der Öffnung mithilfe eines Kanals über Dach weiterführen und diesen Kanal brandschutztechnisch (F90) 4-seitig bekleiden. Das wäre auch möglich, leider aber gibt es auch weitere Öffnungen / Durchbrüche im Deckel des Fahrschachtes, durch die die Zugseile des Aufzugs geführt werden. Im Brandfall würde m. E. demnach Rauch durch diese Öffnungen in den Dachraum gelangen und der Rauch könnte nicht kontrolliert über Dach abgeführt werden.
Wie bekomme ich dieses Thema in den Griff?