Ich bin in Bayern bauvorlageberechtigt für alle BS- Planungen (eingetragen in der Bayerischen Ing. Kammer Bau). Darf ich auch in Hessen BS- Nachweise für Wohngebäude bis GK 5, Sonderbauten und unterirdische Großgaragen erstellen?
Ich habe die entsprechenden Passagen in der Hessischen Bauordnung nicht gefunden.
Norbert Bärschmann