Baerschmann die Anerkennung aus Bayern als Nachweisberechtigter ist nicht möglich, nur umgedreht. Aber das regelt ja nun die HBO. Sollte der Nachweisersteller in GK4 kein Nachweisberechtigter "Hessen" sein, dann ist es durch einen PSV zu bescheinigen.
Jeder darf in Hessen daher Brandschutznachweise oder -konzepte schreiben. In GK4 alleine ohne 4 Augen, wenn NBS Hessen, sonst PSV. GK5 immer PrüfSV. GK1-3 macht der Bauvorlageberechtigte mit und SOnderbau darf dann wieder jeder.
Die Prüfung im Sonderbau erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde (nicht die Feuerwehr) oder nach Beauftragung durch die Bauaufsicht durch einen PSV.
Wenn Fragen sind bitte einfach durchrufen.