Guten Tag zusammen,
wir wohnen in BW und planen derzeit die Möglichkeit einen Kellerraum von einem EFH in einen Friseursalon umzuwandeln.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass dies dann dazu führen, würde dass ein zweiter Rettungsweg erforderlich ist?
RW1 wäre natürlich die Kellertreppe.
Der Raum verfügt über ein Fester 60cm Hoch und 82cm Breit (lichtes Maß). Das Fenster ist 1.20m über Der Fußbodenkante. Der Lichtschacht, der das Fester zum Garten verbindet ist ca 1.30m hoch, 95cm breit und 70cm Tief.
Welche baulichen Maßnahmen wären nötig, um das Fenster als RW 2 nutzen zu können und muss hierbei auch der Lichtschacht beachtet werden?
Gerne auch Vorschläge zu anderen Lösungen.
Bei den ganzen Vorschriften und jeweiligen Ausnahmen ist es echt schwer den Überblick zu behalten.
Besten Dank schon im Voraus für eure Unterstützung.
Peter