Signalisierung im Funktionsbereich Signalisierung gemäß DIN 0833/2
1) Optische und akustische Signalgeber (DIN 0833/2)
DIN 0833-2 (VDE 0833-2): Aktuell gültiger Stand; 6.3.2.2 Akustische Signalgeber
Schalldruckpegel akustischer Signalgeber müssen den allgemeinen Geräuschpegel (Störschallpegel) jederzeit um 10 dB(A) übersteigen. Das Signal der akustischen Signalgeber muss dem einheitlichen Notfallsignal nach DIN 33404-3 entsprechen.
Begriff:
allgemeinen Geräuschpegel (Störschallpegel)
Der Störschallpegel bezeichnet die Lautstärke von unerwünschten Umgebungsgeräuschen – wie Verkehrslärm, Maschinen oder Stimmen –, die ein eigentliches Nutzsignal (z. B. Sprache, Musik) überlagern oder stören. Er ist entscheidend für die Sprachverständlichkeit, da Nutzsignale oft min. 10 dB über diesem Wert liegen müssen.
Richtwerte für Störschallpegel werden nach Raumnutzung klassifiziert
Maßgebliche Richtlinien sind oft die VDI 2569 (Büro) oder ASR A3.7 (Arbeitsstätten)
Messung: Störschallpegel werden als energieäquivalente Dauerschallpegel
(Lp,A,Eq) gemessen.
Nutzschall
ist die des Schalls, die wir in Form des Signals beim Gespräch wahrnehmen. Als Nutzschall-Störschall-Verhältnis bezeichnet man den in Dezibel gemessenen Abstand zwischen Nutzschall und Störschall. Ein gutes Nutzschall-Störschall-Verhältnis ist wichtig, damit Nutzschall vom Gehör wahrgenommen werden kann.
Raumakustik zur Normbarkeit von Räumen
Klassifizierung / Vorschriften (Bsp. DIN, VDI, ASR)
VDI 2569:19-10 (Büro)
Empfiehlt für Einzelbüros
< 30 dB (A) (Klasse A)
bis < 35 dB (A)
Empfiehlt für Mehrpersonenbüros
< 35 dB (A) (Klasse B)
bis < 40 dB (A)
DIN 18041 (Schulungsräume, Vortragräume)
Deutsche Norm für die Raumakustik, die Anforderungen und Empfehlungen zur Gewährleistung der „Hörsamkeit“ in verschiedenen Räumen festlegt, primär für eine gute Sprachverständlichkeit.
Kommunikationsräumen (Konferenz, Vortrag, Schulung und Unterricht) wird die Raumgruppe A zugewiesen.
Büroräume (Einpersonenbüro, Mehrpersonenbüro, Gruppenbüro und Großraumbüro), sowie Pausenräume etc. sind der Raumgruppe B zugewiesen
ArbStättV ; ASR A3.7
in § 3a Absatz 1 und Anhang Nummer 3.7 der Arbeitsstättenverordnung.
Fordert, den Schalldruckpegel so niedrig wie möglich zu halten, abhängig von der Tätigkeit (Richtwert bei vorwiegend geistiger Tätigkeit: 55 dB(A) als Grenze).
Tabelle 1: Richtwerte für Störschallpegel nach Raumnutzung
Die Werte beziehen sich auf den gemittelten Schalldruckpegel (Dauergeräusch) verursacht durch technische Anlagen (HLK) oder Außenlärm.
Raumnutzung Empfohlener-Störschallpegel [dB(A)] Anmerkungen / Kontext Alarmpegel nach DIN 0833 / 2
Tonstudio,
Konzertsaal < 20 – 25 Höchste Anforderungen, Ruhe 35 dB (A)
Schlafräume (nachts) < 25 – 30 Erholung, Vermeidung von Schlafstörung
(Achtung DIN 0833 zusätzl. Anforderung) 75 dB (A) in Hörebene
Wohnräume (tags) < 30 – 35 Allgemeines Wohlbefinden, Wohnutzung DIN 4109 45 dB (A)
Konferenzräume < 30 – 35 Gute Sprachverständlichkeit Erforderlich DIN 18041 45 dB (A)
Einzelbüro < 30 – 35 hochkonzentrierte Tätigkeit DIN 18041, VDI 2569 45 dB (A)
Büros < 35 – 40 konzentrierte Tätigkeiten DIN 18041, VDI 2569 50 dB (A)
Mehrpersonenbüro
Großraumbüro < 35 – 45 Konzentration, Kommunikation DIN 18041, VDI 2569 55 dB (A)
Unterrichtsraum
(Schule) < 35 – 40 Sprachverständlichkeit DIN 18041, 50 dB (A)
Speiseräume, Kantine < 45 – 55 Verständigung 65 dB (A)
Flure und Eingangshallen
Treppenhäuser < 40 – 45 Verkehrsflächen 55 dB (A)
Wartezimmer,
Rezeption < 40 – 45 55 dB (A)
Küche,
Bad (Wohnung) < 30 – 35 45 dB (A)
Bibliotheken,
Leseräume < 30 – 35
Sport-/
Schwimmhallen < 40 – 50 höhere Toleranz DIN 18041
Labor
Tabelle 1
Der momentane Schalldruckpegel bei normaler Unterhaltung (ruhiges Büro) liegt bei ca. 50 dB(A), in Großraumbüro wird mit 60 dB(A) gerechnet. Bei einer Alarmierung über akustische Signalgeber ist nicht der energieäquivalente Dauerschallpegel zur Bemessung heranzuziehen, zur Grundlage wird der allgemeine Geräuschpegel herangezogen.
Die akustische Signalisierung erfolgt bis zur LP 05 gemäß den Richtwerten der Raumnutzung.
Der zu Grunde liegende Störschallpegel (oft als Hintergrundgeräusch oder Background Noise Level bezeichnet) ist in der Akustik der vorhandene Schallpegel an einem bestimmten Ort, der durch unerwünschte Quellen entsteht und die Messung oder Wahrnehmung eines spezifischen Nutzschalls überlagert. Mit dem Messergebnis des Störschallpegels ist die Signalisierung im Bereich entsprechend der Gegebenheit einzurichten.
Störschall < Nutzschall – 10dB (A)
Empfehlung seitens der CFM ist in der Ausführungsplanung bereits mit 13 dB (A) über dem Richtwerte für Störschallpegel nach Raumnutzung zu planen und einen min. Schalldruckpegel von 65 dB(A) zu erreichen.
Praxis: Messung Störschallpegel + 3dB (A) Aufschlag zum allgemeinen Grundschallpegel.
Anforderung Architekten zur Planung, liegen die Angaben nicht vor wird durch den Fachplaner eine Annahme getätigt. Die Verantwortung liegt beim Projektleiter.
Grundrisspläne Maßstabsgetreu > zur Bewertung der Normativ geforderten Alarmierungsbereiche.
Architektur Grundrisse mit korrekter Raumdarstellung > zur Projektierung der Position und Dimensionierung der Signalgeber
Grundrisspläne mit Angaben zur Beschaffenheit der Raumakustik > Dämpfung Tür
Angaben in Grundrisspläne der eindeutiger Raumnutzung (Abgleich Störschallpegel) mit Berücksichtig von weiteren Einflüssen (Büroeinrichtung: wie Pflanzen, Trennwände, u.s.w.) > zur Projektierung der abzugebenden mindest Lautstärke Signalgeber.
Abweichende Angaben von Störschallpegel, abweichend der Standard Tabelle. > zur Projektierung der Position und Dimensionierung der Signalgeber und oder optische Signalgeber als Zusatz Warnung.