Moin,
in einem Bestandsgebäude in Rheinland-Pfalz mit Kellergeschoss und Erdgeschoss befindet sich ein notwendiger Treppenraum. Da im Erdgeschoss eine Nutzungseinheit mit mehr als 200 m² direkt an diesen Treppenraum anschließt, ist dessen Vorhandensein bauordnungsrechtlich erforderlich.
Der Treppenraum verfügt – abgesehen von der Eingangstür im Erdgeschoss – über keine weiteren Öffnungen ins Freie. Daraus ergibt sich die Frage, ob diese Tür zur Belüftung und Entrauchung ausreichen würde, wenn sie dauerhaft offen gehalten werden könnte.
Die eigentliche Kernfrage lautet daher: Welche Eigenschaften eines Fensters machen es für die Belüftung und Entrauchung eines Treppenraums so unerlässlich?
LG T. Seeger