In den alten FeuV‘s, die mir vorliegen, steht nix von Feuerlöscher.
Also wie Herr Wohmann schon geschrieben hat, in die letztgültige Baugenehmigung guggen (Auflage?), wenn da nix drin steht von Feuerlöschern, dann sind aus bauordnungsrechtlicher Sicht auch keine erforderlich.
MkG, R.Witzl