Hallo Kollg,
folgende Anfrage mit der Bitte um eine Rat.
Kernbebauung in unserer Altstadt (Sachsen), der Abstand eines bestehenden Gebäudes GK 3 zur Flurgrenze wird mit knapp 2,00 m eingemessen. Die bestehende Gebäudeabschlusswand , Brandwand hat aus dem Bestand vorh. Fensteröffnungen. Der Abstand zum nächsten Nebengebäude (Fahrradschuppen) beträgt weniger als 5,00 m in der Horizontalen gemessen ! Zu allen anderen Wohnbebauung ist genügend Abstand. Da unsere Flurgrenze einem Hang nach unten folgt, wurde der Geländesprung bauzeitlich mit einer Stützmauer realisiert. Der Nachbar liegt also um mind. 3,00 m tiefer mit OKG des Nebengeb.. Nun versuchen wir über eine Abweichung die Wand....-Fensteröffnungen von einer Feuerwiderstandsverglasung zu retten. Einer Vergl. mit F-Glas würde die BSD zustimmen. Allerdings sind die Fensteröffnungen infolge der Hangbebauung deutlich mehr als 5,00 m vom Fahrradschuppen entfernt. Der Schuppen hat im übrigen mehr als 50m³ Raum. Da diese 5,00 m Vorschrift dem Nachbarschaftsschutz dient , der Nachbar aber infolge Willen der Ehefrau auch keine baurechtlich gesicherten Abstand unterschreiben wird ! bin ich hier zur weiteren Beurteilungen auch für andere Argumentationen offen - Stichwort Flurgrenze / Stützwand als Brandwand nutzen oder so ähnlich. Klingt abenteuerlich , hätte aber den Vorteil, dass ein Brandüberschlag vom Fahrradschuppen definitiv nicht mehr möglich ist. Hat da jemand schon mal solche Lösung umgesetzt. Danke
MFG RR