Wenn die "abgestellte Kiste" dauerhaft mit dem Erdboden verbunden ist, wird ne bauliche Anlage draus, wenn Sie von Personen betreten werden kann i.d.R. ein Gebäude. Eine Batterieanlage ist relativ komplex in die Energie-Infrastruktur eingebunden, die wird nicht, wie ne abgestellte Wechselbrücke nach dem Wochenende wieder weggefahren.
Wirkungen wie von Gebäuden kann (z. B. bezüglich Abstandflächen oder "Lärm") schon alleine von ner größeren Wärmepumpe im Vorgarten ausgehen. Und neben Brandschutz sind noch viele andere Anforderungen im Verfahren zu beachten.
Auch wenn etwas konstruktiv einfach ist, gelten die Definitionen genauso. Und Behörden brauchen auch formal ne klare Rechtsgrundlage für jede Einschätzung.... die Gebäudeklasse "harmlose Kiste" hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen, auch wenn GK 1 da nicht weit weg ist.... Die Gebäudeklassen sollen halt erstmal für die üblichen Gebäudetypen sinnvolle Grund-Anforderungen definieren, bei unüblichen Konstellationen kann man mit Abweichungen arbeiten. Daher auch meine Frage oben, was denn die Planer dazu bewerten.
Das es Sachbearbeiter gibt, die mit der Einschätzung übers Ziel hinausschießen, möchte ich nicht ausschließen, genauso gibt es aber vereinzelt Planer, die baurechtlich gar nichts auf dem Schirm haben und nur Hausdesigner sind. Oder der Bauantrag wird ganz ohne vorlageberechtigten Planer eingereicht....