Hallo zusammen,
ich beschäftige mich derzeit intensiv mit dem Thema Energiespeicheranlagen im Großmaßstab – insbesondere Containerlösungen mit sagen wir mal ca. 30 Einheiten. Da es sich um ein vergleichsweise neues Themenfeld handelt, sind die verfügbaren Erfahrungswerte im Genehmigungsprozess bislang noch recht begrenzt.
Auffällig ist, dass insbesondere kleinere Bauaufsichtsbehörden sehr unterschiedlich mit doch recht ähnlichen Projekten umgehen. So wird etwa die Einstufung als Sonderbau unterschiedlich bewertet – ebenso wie die Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung oder die Löschwasserversorgung. In der Praxis reicht das Spektrum von keiner Maßnahme bis hin zu umfangreichen Anforderungen gemäß den Technischen Anschlussbedingungen (z. B. DIN 14096, 48–96 m³ Löschwasservorhaltung etc.).
Daher meine Frage an die Runde:
Gibt es hier bereits konkrete Erfahrungen mit dem Genehmigungsprozess solcher Großspeicheranlagen?
Insbesondere interessieren mich eure Einschätzungen zu:
- Einstufung als Sonderbau ja/nein
- Anforderungen an Löschwasserrückhaltung
- Vorgaben zur Löschwasserversorgung
- Umgang mit bauordnungsrechtlichen Erfordernissen allgemein (Gebäudeklasse eines Containers?)
Ich freue mich über den Austausch und bedanke mich im Voraus!
Viele Grüße