Hallo Unreal,
für die Dachhaut gibt es keine besonderen Anforderungen an das Brandverhalten. Diese können also immer normalentflammbar sein. Für Dacheindeckungen insgesamt, wie Sie ja selber schon geschrieben haben, gibt es besondere Prüfungen, falls das Dach eine sogenannte "harte Bedachung" haben soll. Hier gibt es aber keinen näheren Bezug zur Brennbarkeit der einzelnen Materialen; es wird das "Gesamtpaket" geprüft.
Daneben gilt bei Gebäuden generell, dass als Bauprodukt nur gilt, was fest in ein Gebäude eingebaut wird. Lose verlegte und nicht verklebte oder anderweitig mit dem Baukörper fixierte Gegenstände sind daher vom Umfang der Bauordnung erst einmal nicht erfasst. Allenfalls könnten sie über organisatorische Auflagen zum Brandschutz behandelt werden.
Ich stimmte Ihnen also zu: Je nachdem, wie die Randbedingen sind, könnte das also mit der Terrasse durchaus okay sein.
Schöne Grüße
Alexander Vonhof