Hallo Forum,
bin mir nicht ganz schlüssig bei der Türwahl von Beherbergungsräumen in einer Beherbergungsstätte.
Es handelt sich um einen Bestandsbau, kleineres Hotel mit Restaurant, das umgebaut werden soll. Die Beurteilung erfolgt nach der MBeVO, da es in BW nix gibt. Im KG soll u. a. ein Wellness-Bereich errichtet werden. Im EG befindet sich ein Restaurant, Küche, Rezeption und 2 Zimmer. Im 1. und 2. OG jeweils 4 Zimmer, im DG 1 Zimmer.
Das Treppenhaus ist offen, keine notwendigen Flure vorhanden. Der 2. Rettungsweg soll über Rettungsgeräte der Feuerwehr (Steckleiter und DL) sichergestellt werden, vor Ort Termin mit Feuerwehr findet noch statt.
Im KG und EG will ich das Treppenhaus baulich abtrennen, kein Problem, im KG einfach eine RS-Türe einbauen um Flur zu bilden, im EG ein F30-Wandelement und T30 RS-Türe einbauen.
In den Obergeschossen ist dies nicht möglich. Daher als Kompensation BMA (mit Aufschaltung) für den kompletten Treppenraum und die Flure (EG, KG).
Jetzt kommt?s, die Zimmertüren der Beherbergungsräume die direkt am Treppenraum liegen, sollten ja streng genommen T30 RS sein. Will hier lediglich aus wirtschaftlichen und ?Gewichts-? Gründen RS-Türen verbauen, da ja BMA vorhanden ist.
Wie würdet ihr das machen? RS oder lieber doch die T30 RS?
Habt ihr da mehr Erfahrung?
Gruß
Gerhard