Hallo,
für eine bestehende und genehmigte (2007) Turn- und Festhalle (erdgeschossig, in Ba-Wü) liegen ebenfalls genehmigte Bestuhlungspläne vor. Es gibt zwei Varianten, einmal eine Reihenbestuhlung mit 280 Plätzen und eine Bestuhlung mit rechteckigen Tischen mit 240 Plätzen.
Die Halle kann angemietet werden und soll für eine Hochzeit mit eigenem Mobiliar bestuhlt werden. Der Plan sieht runde Tische und eine Gesamtpersonenzahl von 180 Personen vor. Die erforderlichen Gangbreiten und der Zugang zu den Notausgängen ist berücksichtigt und gegeben.
Aus meiner Sicht kann die Nutzung so erfolgen, da die Gesamtpersonenzahl geringer als genehmigt ist und die Rettungswege passen.
Nun bin ich mir nur nicht sicher, wie das formell aussieht (das zuständige LRA ist ziemlich "korrekt"). Ist es zulässig, eine von der Genehmigung abweichende Bestuhlung vorzunehmen ohne das freigeben zu lassen?
Freue mich auf Rückmeldungen.
Grüße
Ute