Hallo Ute,
wie Werner schon geschrieben hat, ist die DIN EN 1838 eine über die MVV TB (=> Länder VV TB) eingeführte technische Baubestimmung (siehe Anhang 14, Abschnitt 4).
Die DIN EN 12193 ist eine privatrechtliche Norm, die der Bauherr natürlich als Grundlage für die Planung/Ausschreibung/Ausführung verwenden KANN, wenn er denn will.
Inwieweit überhaupt eine Sicherheitsbeleuchtung in der Schulsporthalle erforderlich wird, muss vom verantwortlichen Brandschutzplaner über ein "objektbezogenes Brandschutzkonzept" definiert werden.
HINWEIS:
In der MSchulbauR wird bspw. eine Sicherheitsbeleuchtung nur in über mehrere Geschosse reichende Halle (durch welche Rettungswege führen), in notwendigen Fluren und in notwendigen Treppenräumen sowie in festerlosen Aufenthaltsräumen verlangt.
Und im derzeit vorliegenden Entwurf vom 19.11.2024 zur neuen MSchulbauR wird sogar auf eine Sicherheitsbeleuchtung für Räume im EG verzichtet, wenn diese Räume unmittelbare Ausgänge ins Freie haben sollten.
MkG, R.Witzl