In einer Versammlungsstätte (Neubau Bürgerhaus, Versammlungsräume im EG und OG, max 700 Besucher) wird ein zweigeschossiges Foyer vorgesehen. Die WC-Anlagen für die Versammlungsräume werden im EG angeordnet und vom Foyer über einen Flur erschlossen. Nach VStättR § 6 sind in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen zwei voneinander unabhängige Rettungswege erforderlich. Das wird grundsätzlich eingehalten, nicht jedoch für die WC-Anlagen. Dort steht nur ein Flucht- und Rettungsweg zur Verfügung, der über den vorgenannten Flur in das Foyer und dort ins Freie führt.
Gilt die o.g. Anforderung gem. H-VStättR nach zwei Rettungswegen für alle Räume in einem Geschoss, für Räume, die Besuchern zugänglich sind oder nur für Aufenthaltsräume und somit nicht für WC-Anlagen?
Gruß, J. Peters