Hallo liebe Kollegen,
ich habe folgendes Thema, bei dem ich mir nicht sicher bin, wie es zu bewerten ist
Sachverhalt:
Wohnanlage, Baujahr 1965, in einer hessischen Kommune, 3-geschossig, Stahlbetonflachdach, 100m Gebäudelänge (5 Eingänge a´6 Wohnungen= 30 Wohnungen gesamt), massive Bauweise ( wahrscheinlich GK 3)
Jeder Eingang hat ein separates Treppenhaus. Im obersten Stockwerk hat jedes Treppenhaus eine Bodeneinschubtreppe, früherer Austritt auf das Flachdach.
Jeder Eingang ist zum nächsten Eingang mit einer durchgehenden Wohnungstrennwand über alle Geschosse stehend voneinander getrennt.
1991 wurde nachträglich ein Satteldach mit Ziegeldeckung auf das Flachdach aufgebaut. Das Satteldach ist ohne innere Abtrennung ca. 100m lang durchgehend begehbar.
So wurde es genehmigt. Ein behördliches Abnahmeprotokoll scheint nicht zu existieren.
Fragestellung:
Muss nachträglich im Dachstuhl eine innere Brandwand gebaut werden, um die 40m-Regelung zu erfüllen?
bzw. müssen alle Einheiten durch fortführen der Trennwände zwischen den einzelnen Einheiten ( je Treppenraum 6 WE) nach oben in den Dachraum geführt werden um so eine brandschutztechnische Trennung herbeizuführen?
Gruß, Christian Hirsch