Hallo Steffen,
Wenn SAA, dann gilt DIN VDE 0833-4, dort Ziffer 6.2.1.3 Störgeräusch:
"Es muss sichergestellt werden, dass Beschallungsanlagen, die nicht der Sprachalarmierung dienen, im
Brandfallbetrieb stumm geschaltet werden. Dies muss auch bei nachträglichem Einbau derartiger
Beschallungsanlagen durch den Auftraggeber/Betreiber sichergestellt werden."
Gruß
Werner Müller