Hallo Sven,
Abstandsflächen haben nichts mit Brandschutz zu tun. Wenn Du Dich an § 6 BauO NRW hälst, dann könnten 3 m oder sogar 0 m rauskommen. Willst Du also wirklich etwas für den Brandschutz tun , dann halte 5m Abstand ein. Das ist jedoch eine Empfehlung, die ich dem Bauherrn gegenüber auch so kommunizieren würde.
Die FeuVO musst Du ohnehin vollständig beachten. Also die Teile, die relevant für Dein BV sind. Die FeuVO dient vorwiegend der Betriebssicherheit. (Baulicher) Brandschutz ist dort eigentlich nur eine "Nebensache".
Gruß
Werner Müller