franzlang erstmal sagt ja Art.33 Abs.4 das der oberste Abschluss das Dach ist oder eine hochfeuerhemmende Decke.
"Der obere Abschluss notwendiger Treppenräume muss als raumabschließendes Bauteil die Feuerwiderstandsfähigkeit der Decken des Gebäudes haben; das gilt nicht, wenn der obere Abschluss das Dach ist und die Treppenraumwände bis unter die Dachhaut reichen."
Jetzt bekleide ich dieses Dach, dann gilt Art 33 Abs. 5 Satz 1 Nr.1:
_"Art. 33 (5) In notwendigen Treppenräumen und in Räumen nach Abs. 3 Satz 2 müssen
- Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen,
- Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben,
- Bodenbeläge, ausgenommen Gleitschutzprofile, aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen."_
Baue ich jedoch keine Bekleidung ein, also man sieht das Dach und die Sparen (vermutlich ungewöhnlich und selten) dann wäre nach meiner Lesart keine Bekleidung notwendig und auch kein nictbrennbarer Abschluss des Treppenraum (oder gar hochfeuerhemmender Abschluss).
Die größere Frage ist, wie die Sparen über die Treppenraumwände laufen und etwaige Fuß- und Mittelfetten.... (hier wird i.d.R. der Raumabschluss nicht eingehalten im Brandfall.