Ja, haben wir bei Bestandshallen schon gemacht.
Beim Neubau bislang noch nicht.
Ich wüsste nicht, was dagegen spräche, außer das "oder" im Text. Insbesondere wenn PV aufs Dach soll, stört jede Lichtkuppel/Öffnung zur Rauchableitung.
Die Öffnungen in Dach und Wand sind gemäß Erläuterungen der Argebau auch beide nicht Bestandteile einer Rauchabzugsanlage, so dass man hier nicht Fenster (in der Wand) und RWA-Gerät (im Dach) mischt, sondern lediglich Öffnungen unterschiedlich anrechnet, da (Zitat) "eine Rauchableitung über Außenwandöffnungen schwieriger ist, als über oberste Stellen eines Raumes, z. B. im Dach."
Ein kleiner Hinweis bei der genehmigenden Behörde, dass man "mischt", kann die erforderliche Planungssicherheit geben.
Grüße