Das ganze kann man ja toppen, was ist wenn es alles eine Nutzungseinheit ist und die einzelnen "Bereiche" Teilnutzungseinheiten sind?
Irgendwo steht doch im Faq meine ich, dass der Bauherr entscheidet was eigenständige NE sind und was nicht. Letztendlich muss doch die Brandschutzplanung auf den Entwurf reagieren und nicht den Entwurf umplanen.
Daher wird doch bei drei Öffnungen zum Treppenraum und jeweiligen Trennwänden zwischen den drei Öffnungen, jeweils die Fläche alleine betrachtet. Teilweise teilen wir ja absichtlich große NE auf zwei NE auf um die Flächen zu reduzieren, Notwendige Flure entfallen zu lassen etc.
Letztendlich kommt es noch auf das Bundesland an, aber zu dem Theme Nutzungseinheit haben Matthias Dietrich und ich im nächsten FeuerTrutz Magazin nochmal einen Ansatz gewagt.