Hallo Vonhof,
nun ja, dann kann man das Dachfenster ja auch gleich ganz weglassen.
Mal die "Prüferbrille" absetzten:
Es geht doch bei der Frage von Franz nicht darum, ob jemand (=Behörde/ PrüfSV) eine Forderung auf Art. 12 "abstützt".
Sondern es geht darum, dass jemand (=Bauherr/ Betreiber) sicherstellen muss, dass das Ding funktioniert. Nennt sich "Verkehrssicherungspflicht".
Gruß
Werner Müller